Rechtsprechung
   SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,46631
SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10 (https://dejure.org/2011,46631)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.2011 - S 6 AL 218/10 (https://dejure.org/2011,46631)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - S 6 AL 218/10 (https://dejure.org/2011,46631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,46631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Sperrzeit i.S.d. SGB III bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kommissionierers einer Bäckerei aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt; Arbeitsrechtliche Erheblichkeit eines privaten Fehlverhaltens im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Grundsätzlich muss das arbeitsvertragswidrige Verhalten, das in jeglichem Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen kann (s. LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11 und v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10), so schwerwiegend sein, dass es, ggf. auch im Zusammenwirken mit anderen Umständen, geeignet ist, die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu dem Zeitpunkt zu rechtfertigen, an dem Arbeitslosigkeit tatsächlich eintritt.

    In seinen Ausführungen hierzu verkennt der Kläger, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nicht isoliert von seinem vorausgegangenen Fehlverhalten bei seiner Trunkenheitsfahrt betrachtet werden kann (LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10, v. 18.09.2009 - L 8 3510/08 und v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07).

    Auch seine Verweise auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sind keinesfalls eindeutig und hätten grundsätzlich einer differenzierten Betrachtungs- und Darstellungsweise bedurft (s. hierzu etwa u.a. die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 zu BAG v. 05.08.2008 - 2 AZR 984/06; Hessisches LSG v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

    Der Kläger hätte deshalb auch nicht damit rechnen können, sein Arbeitgeber werde dieses Verhalten folgenlos hinnehmen (s. LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 und v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Denn Entscheidungen der Arbeitsgerichte haben im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung (BSG v. 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).

    So ist etwa zu bedenken, dass im Arbeitsrecht die Unterscheidung von personen- und verhaltensbedingten Kündigungen nicht erheblich ist, weil diese Gründe alternativ eine Kündigung rechtfertigen würden und deshalb eine eingehende Untersuchung insoweit unterbleiben kann (so auch BSG v. 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R).

    Das erkennende Gericht folgt in seiner Entscheidung der insoweit überzeugenden Rechtsprechung des BSG (BSG v. 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Grundsätzlich muss das arbeitsvertragswidrige Verhalten, das in jeglichem Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen kann (s. LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11 und v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10), so schwerwiegend sein, dass es, ggf. auch im Zusammenwirken mit anderen Umständen, geeignet ist, die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu dem Zeitpunkt zu rechtfertigen, an dem Arbeitslosigkeit tatsächlich eintritt.

    Denn Entscheidungen der Arbeitsgerichte haben im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung (BSG v. 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).

    Der Kläger hätte deshalb auch nicht damit rechnen können, sein Arbeitgeber werde dieses Verhalten folgenlos hinnehmen (s. LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 und v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).

  • LSG Saarland, 23.11.2010 - L 6 AL 4/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen (s. LSG für das Saarland v. 23.11.2010 - L 6 AL 4/10).

    Dies gilt auch für einen arbeitsgerichtlichen Vergleich (LSG für das Saarland v. 23.11.2010 - L 6 AL 4/10).

    Gegen diese schriftlich niedergelegte Pflicht und die für einen Berufskraftfahrer grundsätzlich bestehende Verpflichtung, seinen Dienst unbeeinflusst von Alkohol auszuüben -wodurch er zur Abstinenz während der Freizeit in einem Umfang und zeitlichen Abstand verpflichtet wird, der Nüchternheit zum Arbeitsantritt gewährleistet- hätte der Kläger somit vorwerfbar verstoßen (s. LSG für das Saarland v. 23.11.2010 - L 6 AL 4/10; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Dabei bezieht sich der in § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III formulierte Schuldvorwurf auf die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit, nicht auf das arbeitsvertragswidrige Verhalten selbst (BSG v. 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

    Auch seine Verweise auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sind keinesfalls eindeutig und hätten grundsätzlich einer differenzierten Betrachtungs- und Darstellungsweise bedurft (s. hierzu etwa u.a. die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 zu BAG v. 05.08.2008 - 2 AZR 984/06; Hessisches LSG v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

    Gegen diese schriftlich niedergelegte Pflicht und die für einen Berufskraftfahrer grundsätzlich bestehende Verpflichtung, seinen Dienst unbeeinflusst von Alkohol auszuüben -wodurch er zur Abstinenz während der Freizeit in einem Umfang und zeitlichen Abstand verpflichtet wird, der Nüchternheit zum Arbeitsantritt gewährleistet- hätte der Kläger somit vorwerfbar verstoßen (s. LSG für das Saarland v. 23.11.2010 - L 6 AL 4/10; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Sperrzeitanlass ist folglich nur eine verhaltensbedingte Kündigung (BSG v. 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R).

    Dabei bezieht sich der in § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III formulierte Schuldvorwurf auf die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit, nicht auf das arbeitsvertragswidrige Verhalten selbst (BSG v. 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    - L 6 AL 13/08).

    Auch seine Verweise auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sind keinesfalls eindeutig und hätten grundsätzlich einer differenzierten Betrachtungs- und Darstellungsweise bedurft (s. hierzu etwa u.a. die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 zu BAG v. 05.08.2008 - 2 AZR 984/06; Hessisches LSG v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Vielmehr ergibt eine sorgfältige Urteilrecherche, dass etwa das BAG die Feststellung, dass im Falle der privaten Trunkenheitsfahrt die Elemente der personen- und verhaltensbedingten Kündigung ineinander übergingen, unbeanstandet gelassen hat (s. BAG in NJW 1998, 554).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    Vielmehr wurden dieser dann in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände zugrunde gelegt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.05.2005 - L 12 AL 214/03), so dass die Kündigung im Wesentlichen auf personenbedingte und nicht auf verhaltensbedingte Gründe gestützt wird.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
    In einer weitern Entscheidung (BAG v. 26.02.1980 - 6 AZR 1058/77; s.a. BAGE 51, 104/110) hat das BAG ein Fehlverhalten im Straßenverkehr bei Privaten auch als arbeitsrechtlich erheblich angesehen, wenn der Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses berührt werde.
  • BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 1058/77
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • SG Kassel, 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04

    Eintritt einer Sperrzeit wegen alkoholbedingten Verlustes der Fahrerlaubnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht